Neue Durchführungsverordnung
Ab dem 1. Juli tritt die neue Landesverordnung zur Durchführung des Fischereigesetzes in Schleswig-Holstein in Kraft. Ab dem kommenden Monat müssen auch sie die jährliche Abgabenmarke für Schleswig-Holstein besitzen. Die neue Verordnung findet ihr auf den Seiten der Landesregierung >>> HIER <<< |