Anglerverband

Schleswig Holstein e.v.

Ausstellung einer Ersatzurkunde

Antrag und Gebühren

Unsere Ausbilder und Prüfer weisen in der Fischereischeinprüfung ausdrücklich darauf hin, die Prüfungsurkunde sicher aufzubewahren und niemals mit an das Angelgewässer zu nehmen.

Wenn es dann trotzdem vorkommt, dass die Prüfungsurkunde verloren gegangen oder nicht aufzufinden ist, sind wir bemüht, eine Ersatzurkunde zu beschaffen.

Dazu benötigen wir Angaben gemäß unserem Antragsformular „Antrag auf Ausstellung einer Ersatzurkunde Prüfungszeugnis“ Einen Erfolg unserer Recherche können wir Ihnen nicht garantieren, wir sind jedoch bemüht, Ihnen zu helfen.

Eine Ersatzurkunde kann bei Nachweis einer bestandenen Fischereischeinprüfung gegen eine Gebühr von 20,- EUR zzgl. 15,- EUR Bearbeitungsgebühr erstellt werden.

Der ausgefüllte Antrag ist zu senden an:

Barbara Hencke
Kassenwartin Anglerverband SH e.V.
Heidweg 4 a
D-24811 Owschlag

oder per E-Mail: kassenwart@anglerverband-sh.de

Die Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,00 EUR ist im Vorfeld auf unser Bankkonto mit Angabe „Ersatzurkunde und Ihren Vor- und Zunamen“ zu überweisen. (Bankkonto siehe Antrag)

Sollte die Überprüfung Ihrer Angaben ergeben, dass die entsprechenden Daten zur Erstellung der Ersatzurkunde bei uns vorliegen, erhalten Sie von uns eine entsprechende Nachricht nebst Rechnung in Höhe von 20,00 EUR für die Erstellung der Ersatzurkunde. Nach Zahlungseingang erstellen wir Ihnen die gewünschte Ersatzurkunde und senden Ihnen diese per Post zu.

Die Recherche und Bearbeitungszeit können bis zu 4 Wochen dauern. Haben Sie bitte hierfür Verständnis.